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DAS VORGEHEN IST GANZ EINFACH ...

Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. In einem persönlichen Gespräch können Sie uns dann Ihre Probleme schildern. Wir werden danach einen kurzen Bericht schreiben, um dann zusammen mit einem Schmerzspezialisten das weitere Vorgehen zu besprechen. Danach werden wir Ihnen den geeigneten Spezialisten in Ihrer Nähe nennen.

Die Schweizerische Schmerzstiftung ist als neugegründete Organisation noch auf Ihren Beitrag angewiesen.
Deshalb müssen wir für ein Erstgespräch (inkl. Bericht und Vorgehensbesprechung) einen Unkostenbeitrag von CHF 100.- verlangen, ausser Sie können sich zu einer Gönnerschaft entschliessen (ab CHF500.-) .


Kontakt nehmen

Kontaktadresse:
Schweizerische Schmerzstiftung
c/o Zürcher Rechtsanwälte
Löwenstrasse 61
8023 Zürich




Tel. 061 465 73 00
Fax 061 465 73 02

Spendenadresse:

PC-Konto Nr. 85-471670-6
Schweizerische Schmerzstiftung
8001 Zürich

inform (at) schmerzstiftung . ch

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 letztmals geändert am Donnerstag, 1. November 2007, 12:03:59 Uhr